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Das Bestellerprinzip in Österreich

Das Bestellerprinzip für Immobilienmakler in Österreich: Hintergrund, Auswirkungen und was sich seit der Einführung 2023 geändert hat.

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Immobilienmakler bei Vertragsunterzeichnung

Seit Mitte 2015 gilt in Deutschland das Bestellerprinzip für Mietwohnungen. Was so viel heißt, wie, dass derjenige, der den Makler beauftragt, auch die Provision bezahlt. Der nächste Schritt wird bereits angedacht, die Erweiterung auf Kaufobjekte. In Österreich wird das Für und Wider des Auftraggeberprinzips — wie es auch genannt wird — intensiv diskutiert.

Nach knapp eineinhalb Jahren in Deutschland lässt sich schon einiges über die Folgen sagen und das spricht nicht unbedingt für das neue System:

  • Die Mieten sind gestiegen, da Vermieter Maklerkosten einpreisen.
  • Das Angebot an Mietwohnungen ist um rund 30 Prozent gesunken.
  • Frei gewordene Wohnungen werden am Markt vorbei im Bekannten- und Freundeskreis vermittelt.
  • Frei gewordene Wohnungen werden, durch die Selbstvermarktung der Eigentümer, nicht mehr so schnell in den Markt gebracht wie durch einen Makler.
  • Die Qualität der Anzeigen verringert sich durch die Unprofessionalität des Marktes.
  • Die Makler in Deutschland vertreten nun nicht mehr die Mieter, die Anfragenden schicken sie einfach wieder heim.

Eine vom Fachverband der Immobilienmakler in Auftrag gegebene Studie des Unternehmens Marketagent.com kommt für Österreich zu dem Ergebnis, dass Mieter und Käufer mit den Leistungen der Makler im Großen und Ganzen zufrieden sind und 82 Prozent der befragten Mieter und Käufer ihren Makler weiterempfehlen würden. Das spricht dafür, dass die hochgradig professionalisierte und transparente Immobilienmaklerbranche in Österreich sehr gut funktioniert.

Gerne wird dennoch oft übersehen, dass die Leistungen des Maklers umfangreich sind und auch dem Mieter und Käufer zugutekommen. Hier ein kurzer Überblick:

  • Marktübersicht: Der Makler kennt die Objekte am Markt, oder kann diese evtl. von Kollegen beschaffen.
  • Preisübersicht: Der Makler berät Sie hinsichtlich des Mietpreises.
  • Suchwunschabgleich: Der Makler wird Ihnen nur Objekte vorschlagen, welche zu ihren Wünschen passen.
  • Begleitung bis zum Mietvertrag und darüber hinaus: Sie erhalten alle relevanten Daten, Informationen und Unterlagen sowie Beratung zur Immobilie. Der Makler begleitet und berät Sie bis zum Abschluss.
  • Einzelbesichtigungen.
  • Strikte Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben.

Das und vieles mehr leistet der Makler bereits heute für Mieter und Käufer.

So stellt sich die Frage, warum diese Forderung noch immer im Raum steht. Politisch ist eine Aussage wie “wir sorgen dafür, dass die Vermieter die Maklerkosten tragen” natürlich ein mächtiges Argument, aber bei all den negativen Folgen handelt es sich dabei wohl kaum um sozialverträgliche Wohnraumpolitik.

Hinweis: Seit Juli 2023 gilt in Österreich das Erstauftraggeberprinzip bei Mietwohnungen. Die Maklerprovision wird seither vom Auftraggeber — in der Regel dem Vermieter — getragen. Die im Artikel beschriebenen Bedenken aus der damaligen Debatte sind als historischer Kontext zu verstehen.


Quellen:

n

nu.immo Team

17. Mai 2017

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