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Immobilienerbe und Schenkung in Österreich: Was zu beachten ist

Wer erbt eine Immobilie in Österreich? Wie läuft das Verlassenschaftsverfahren ab? Und wann ist eine Schenkung sinnvoll? Alle wichtigen Infos kompakt.

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Immobilienerbe und Schenkung in Österreich

Eine Immobilie zu erben oder zu verschenken ist in Österreich ein rechtlich vielschichtiger Vorgang. Wer sich frühzeitig informiert, kann die Übertragung reibungslos gestalten, Kosten sparen und Erbstreitigkeiten vermeiden. Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Schritte beim Immobilienerbe und bei der Schenkung zu Lebzeiten.

Grundlagen: Wie funktioniert das Erbrecht in Österreich?

Das österreichische Erbrecht basiert auf dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) und wurde zuletzt 2017 durch das Erbrechts-Änderungsgesetz umfassend reformiert. Es unterscheidet zwischen der gesetzlichen Erbfolge (wenn kein Testament vorhanden ist) und der gewillkürten Erbfolge (Testament oder Erbvertrag).

Gesetzliche Erbfolge

Ohne Testament erben die nächsten Angehörigen in folgender Reihenfolge:

  1. Erste Parentel: Kinder und Kindeskinder (erben zu gleichen Teilen)
  2. Zweite Parentel: Eltern und deren Nachkommen (Geschwister, Nichten, Neffen)
  3. Dritte Parentel: Großeltern und deren Nachkommen

Der Ehegatte oder eingetragene Partner erbt neben der ersten Parentel ein Drittel, neben der zweiten zwei Drittel – und bei Fehlen aller anderen Verwandten den gesamten Nachlass.

Pflichtteilsrecht

Bestimmte nahe Angehörige (Kinder, Ehegatten, eingetragene Partner) haben auch dann einen Anspruch auf den Pflichtteil, wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und muss in Geld ausgezahlt werden – nicht zwingend in Form der Immobilie selbst. Das kann für Erben, die die Immobilie behalten wollen, zu erheblichen Liquiditätsengpässen führen.

Das Verlassenschaftsverfahren bei Immobilien

Nach dem Tod des Eigentümers muss die Immobilie förmlich auf die Erben übertragen werden. Dies geschieht im Verlassenschaftsverfahren beim zuständigen Bezirksgericht. Der Ablauf:

  1. Todesfall melden: Das Standesamt informiert automatisch das Gericht.
  2. Gerichtliche Inventarisierung: Ein Notar (als Gerichtskommissär) nimmt das Nachlassvermögen auf – inkl. der Immobilie mit ihrem Verkehrswert.
  3. Abgabe der Erbserklärung: Erben müssen sich aktiv melden und die Erbschaft annehmen (bedingungslos oder bedingt, um die Haftung für Schulden zu begrenzen).
  4. Einantwortungsbeschluss: Das Gericht überträgt das Eigentum formell auf die Erben.
  5. Grundbucheintragung: Die Eigentumsübertragung wird im Grundbuch eingetragen. Erst dann sind die Erben rechtlich vollständige Eigentümer.

Kosten beim Immobilienerbe

Gerichtsgebühren

Im Verlassenschaftsverfahren fallen Gerichtsgebühren an, die sich am Nachlasswert orientieren. Bei einer Immobilie im Wert von 300.000 Euro sind das je nach Aufwand rund 1.000 bis 3.000 Euro.

Grundbucheintragungsgebühr

Für die Eintragung der Eigentumsübertragung im Grundbuch fällt eine Eintragungsgebühr von 1,1 % des Immobilienwerts an. Bei 300.000 Euro entspricht das 3.300 Euro.

Erbschaftsteuer

Österreich hat die Erbschaftsteuer 2008 abgeschafft. Es gibt keine Erbschaftsteuer mehr. Allerdings kann bei einem Verkauf der geerbten Immobilie die Immobilienertragsteuer (ImmoESt) anfallen, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf eine steuerpflichtige Wertsteigerung vorliegt.

Immobilienschenkung zu Lebzeiten

Eine Alternative zum klassischen Erbe ist die Schenkung zu Lebzeiten. Dabei überträgt der Eigentümer die Immobilie bereits zu seinen Lebzeiten auf die gewünschten Personen.

Vorteile der Schenkung

  • Klarheit für alle Beteiligten: Streitigkeiten unter Erben werden vermieden
  • Steuerersparnis: Keine Schenkungssteuer (seit 2008 abgeschafft)
  • Eigene Gestaltung: Der Schenker kann Bedingungen festlegen (z. B. Wohnrecht auf Lebenszeit)
  • Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen: Schenkungen können Pflichtteile reduzieren – allerdings werden Schenkungen bis zu zwei Jahre vor dem Tod pflichtteilsrechtlich angerechnet

Wohnrecht und Fruchtgenussrecht

Häufig wird bei der Schenkung ein Wohnrecht oder Fruchtgenussrecht (Recht auf Nutzung der Mieteinnahmen) zugunsten des Schenkers vereinbart und im Grundbuch eingetragen. So kann der Eigentümer die Immobilie weitergeben und gleichzeitig bis zu seinem Lebensende darin wohnen bleiben.

Schenkungsmeldung

Obwohl keine Schenkungssteuer anfällt, sind Schenkungen über 50.000 Euro (zwischen Angehörigen) und über 15.000 Euro (zwischen Fremden) innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt zu melden (Schenkungsmeldepflicht nach dem Schenkungsmeldegesetz). Verstöße können zu Strafzuschlägen führen.

Kosten der Schenkung

  • Notariatsakt: ca. 1–2 % des Immobilienwerts
  • Grundbucheintragungsgebühr: 1,1 % des Werts
  • Begleitrechte (Wohnrecht etc.): zusätzliche Eintragungsgebühren

Miteigentum und Erbengemeinschaft

Wenn eine Immobilie auf mehrere Erben aufgeteilt wird, entsteht eine Miteigentümergemeinschaft. Das kann zu praktischen Problemen führen, wenn sich die Eigentümer nicht einigen, ob die Immobilie verkauft, vermietet oder selbst genutzt werden soll. Im schlimmsten Fall kann jeder Miteigentümer die Aufhebung der Gemeinschaft bei Gericht beantragen, was häufig zum Zwangsverkauf führt.

Um das zu vermeiden, empfiehlt sich bereits im Vorfeld eine klare Regelung im Testament oder ein Teilungsverbot für einen bestimmten Zeitraum.

Testament und Übergabevertrag: Professionelle Gestaltung lohnt sich

Wer Immobilien gezielt weitergeben will, sollte sich von einem Notar oder Rechtsanwalt beraten lassen. Ein professionell verfasstes Testament oder ein Übergabevertrag kann Erbstreitigkeiten verhindern, Steuerbelastungen minimieren und sicherstellen, dass die Immobilie in den richtigen Händen landet.

Fazit

Ob Erbe oder Schenkung – die Übertragung einer Immobilie ist in Österreich rechtlich klar geregelt, aber komplex in der Durchführung. Wer frühzeitig plant, kann nicht nur Kosten und Stress sparen, sondern auch sicherstellen, dass das Lebenswerk in die richtigen Hände übergeht. Professionelle Beratung durch Notar, Anwalt und Steuerberater ist dabei keine Option, sondern eine Investition.

FAQs

Gibt es in Österreich eine Erbschaftsteuer?

Nein, die Erbschaftsteuer wurde 2008 abgeschafft. Beim Verkauf einer geerbten Immobilie kann jedoch Immobilienertragsteuer anfallen.

Muss ich eine Schenkung melden?

Ja, Schenkungen über bestimmten Beträgen (50.000 Euro zwischen Angehörigen) müssen innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt gemeldet werden.

Was passiert, wenn mehrere Erben eine Immobilie erben?

Es entsteht Miteigentum. Einigen sich die Erben nicht, kann jeder die Aufhebung der Gemeinschaft gerichtlich verlangen, was oft zum Verkauf führt.

Kann ich trotz Schenkung in der Immobilie wohnen bleiben?

Ja, durch Vereinbarung eines Wohnrechts oder Fruchtgenussrechts, das im Grundbuch eingetragen wird.

Wann ist eine Schenkung sinnvoller als ein Testament?

Wenn klare Verhältnisse zu Lebzeiten wichtig sind, Pflichtteilsstreitigkeiten vermieden werden sollen oder wenn der Schenker bestimmte Bedingungen an die Übergabe knüpfen möchte.

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nuimmo Team

7. Mai 2026

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