Sanierungsförderungen in Österreich 2026: Überblick für Makler und Eigentümer
Welche Förderungen gibt es 2026 für die Immobiliensanierung in Österreich? Bundes- und Landesförderungen, Raus aus Öl und Gas, thermische Sanierung und was Makler raten können.
Die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien ist nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern kann auch den Verkaufswert erheblich steigern. In Österreich gibt es 2026 ein komplexes System aus Bundes- und Landesförderungen, das Eigentümern erhebliche finanzielle Unterstützung bietet – wenn man weiß, wo man suchen muss. Ein Überblick für Makler und Eigentümer.
Warum Sanierungsförderungen relevant für Makler sind
Makler sind oft die ersten Ansprechpartner, wenn Eigentümer über den Wert ihrer Immobilie nachdenken. Wer Klienten kompetent über Sanierungsförderungen beraten kann, schafft echten Mehrwert:
- Verkäufer können mit gezielter Sanierung den Verkaufspreis erhöhen
- Käufer sehen, welche Förderungen nach dem Kauf verfügbar sind
- Das Objekt wird mit besserem Energieausweis attraktiver
Die wichtigsten Bundesförderungen 2026
1. Sanierungsscheck (Bundesförderung)
Der klassische Sanierungsscheck fördert die thermische Sanierung von Wohngebäuden (Dämmung, Fenster, Türen). Förderfähig sind:
- Dämmung von Fassade, Dach und Kellerdecke
- Tausch von Fenstern und Außentüren
- Optimierung der Heizungsanlage im Zuge einer Sanierung
Förderhöhe: 30–50 % der förderfähigen Kosten, je nach Maßnahme und erreichter Energieeffizienzverbesserung.
Hinweis: Förderprogramme können sich jährlich ändern. Aktuelle Konditionen immer direkt bei der KPC (Kommunalkredit Public Consulting) oder klimaaktiv.at prüfen.
2. Raus aus Öl und Gas
Das Bundesförderprogramm für den Heizungstausch weg von fossilen Energieträgern (Öl, Gas, Kohle) zu erneuerbaren Systemen:
- Wärmepumpen (Luft/Wasser, Sole/Wasser, Wasser/Wasser)
- Biomasse/Pellets
- Fernwärme-Anschluss
- Solarthermie
Förderhöhe: Pauschalbeträge je nach System und Gebäudegröße, typischerweise zwischen 1.000 und 5.000 Euro pro Objekt; höhere Beträge bei kombinierten Maßnahmen.
3. Photovoltaik-Förderung
Für Eigentümer, die eine PV-Anlage installieren wollen:
- Investitionszuschüsse über die OeMAG (Abwicklungsstelle für Ökostrom)
- Einspeisetarife für überschüssigen Strom
- Steuerliche Begünstigungen für Kleinanlagen
Für WEG-Objekte gilt das seit der WEG-Reform 2022 vereinfachte Verfahren für Gemeinschaftsanlagen.
Landesförderungen: Wo es noch mehr gibt
Jedes Bundesland hat eigene Förderprogramme, die oft on top zur Bundesförderung beantragt werden können:
| Bundesland | Förderpriorität | Besonderheit |
|---|---|---|
| Wien | Wohnhaussanierung, “Thewosan” | Kombinierbar mit Bundesförderung |
| Niederösterreich | ”Sanierungsförderung NÖ” | Auch für Betriebe |
| Oberösterreich | ”Ökocheck” + Sanierungsberatung | Kostenlose Beratung eingeschlossen |
| Steiermark | Wohnbauförderung | Boni für Energiestandards |
| Tirol | Wohnbauförderung Tiroler | Ergänzungsförderung zu Bund |
| Salzburg | Umweltförderung | Schwerpunkt Heizsystemtausch |
Empfehlung: Immer zuerst Landes-, dann Bundesförderung beantragen – beide sind oft kombinierbar, aber die Beantragungsreihenfolge und -fristen variieren.
Klimabonus und steuerliche Aspekte
Der Klimabonus (bis zu 290 Euro pro Person p.a., je nach Wohnort) ist zwar keine direkte Sanierungsförderung, aber ein indirekter Anreiz: Er kompensiert die CO₂-Bepreisung und macht energieeffizientes Wohnen wirtschaftlich attraktiver.
Steuerlich: Sanierungsmaßnahmen sind für Vermieter als Werbungskosten absetzbar. Bei selbstgenutzten Eigenheimen sind Steuervorteile nur in bestimmten Fällen möglich (Erhaltungsaufwand vs. Herstellungsaufwand – hier ist steuerliche Beratung ratsam).
Förderablauf: So funktioniert es in der Praxis
Typischer Prozess:
- Energieberatung (meist kostenlos oder gefördert durch Bundesland/klima:aktiv)
- Angebote einholen von zertifizierten Unternehmen
- Förderantrag stellen – VOR Baubeginn! (wichtig: kein Förderantrag nachträglich)
- Genehmigung abwarten
- Sanierung durchführen
- Abrechnung einreichen mit Rechnungen und Fotos
- Auszahlung
Wichtigste Regel: Die Förderung muss in der Regel vor Beginn der Maßnahmen beantragt werden. Nachträgliche Anträge sind bei fast allen Programmen ausgeschlossen.
Praktische Tipps für Makler
Bei Verkaufsobjekten
Wenn ein Objekt einen schlechten Energieausweis hat (D, E, F, G):
- Sanierungspotenzial identifizieren (Heizung, Fenster, Dämmung)
- Fördermöglichkeiten grob abschätzen
- Mit dem Verkäufer besprechen: gezielte Sanierung vor Verkauf vs. Verkauf “as is” mit Preisnachlass
- Kaufinteressenten über verfügbare Förderungen informieren
Für Bestandskunden
- Weiterempfehlung von akkreditierten Energieberatern (klima:aktiv-Liste)
- Informationsservice: Jährlicher Newsletter zu Förderungsänderungen
- Kooperation mit lokalen Handwerksbetrieben, die Förderabwicklung kennen
Wohin für Informationen?
- klimaaktiv.at: Bundesweite Übersicht Bundesförderungen
- KPC.at: Kommunalkredit Public Consulting – Abwicklung Bundesförderungen
- Klimafondsoffice.at: Übersicht Klimaschutzprogramme
- Landesförderstellen: Immer das jeweilige Bauamt oder Wohnbauförderreferat des Landes
- WKO Österreich: Infos für Vermieter und Hauseigentümer
Fazit
Die Sanierungsförderungslandschaft in Österreich ist 2026 komplex, aber attraktiv. Eigentümer können durch die Kombination von Bundes- und Landesförderungen oft 40–60 % der Sanierungskosten gefördert bekommen. Für Makler ist dieses Wissen ein echter Mehrwert – und ein Differenzierungsmerkmal gegenüber Mitbewerbern, die “nur” die Vermittlung anbieten.
nuimmo Redaktion
1. Juli 2026
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